Familienbeihilfe: EuGH erteilt Österreich Abfuhr

2018 beschloss man in Wien, Familienbeihilfen für alle Arbeitnehmer, deren Kinder im Ausland leben, auf das Niveau des Herkunftslandes zu reduzieren. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese 'Indexierung' als EU-rechtswidrig beurteilt, Österreich drohen heftige Nachzahlungen. Beobachter sehen darin eine Quittung für den damals unter Bundeskanzler Sebastian Kurz herrschenden Populismus.

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Die Presse (AT) /

Nachwehen der Regierung Kurz

Die Presse erinnert daran, dass die Mitte-Rechts-Koalition osteuropäische Mütter bestrafen wollte, die als Pflegerinnen wichtige Dienste für Österreichs Gesellschaft leisten:

„Der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz ging es mit der per 1. Jänner 2019 eingeführten Indexierung einzig darum, diesen Unionsbürgern die Sozialleistungen für ihre Kinder zusammenzuschneiden. 'Europarechtskonform' wollte man das tun, ist im Regierungsprogramm für die Jahre 2017 bis 2022 zu lesen. Daraus wurde nichts: weder aus der europarechtskonformen Diskriminierung von Unionsbürgern noch aus dem fünfjährigen Durchregieren.“

Kurier (AT) /

Nötige Arbeitskräfte vergrault

Die schlechte Behandlung ausländischer Arbeitnehmerinnen war auch wirtschaftlich ein Eigentor, meint der Kurier:

„Jetzt, mit einigen Jahren Abstand, ist auch zu erkennen, dass die miese Behandlung von Wanderarbeitern und -arbeiterinnen auch zum eigenen, österreichischen Schaden war. Der Arbeitskräftemangel hierzulande wird immer drängender, vor allem auch in den wenig attraktiven Jobs, in denen die betroffenen Arbeitnehmer/innen tätig sind und waren. Während der Pandemie sind viele von ihnen in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt - und dort geblieben. So müssen sie nicht mehr hunderte Kilometer getrennt von ihren Kindern leben, um für den Lebensunterhalt zu schuften, und dafür noch als Menschen zweiter Klasse zu gelten.“