Ist das britische Abtreibungsgesetz veraltet?

Eine dreifache Mutter in Großbritannien ist am Mittwoch zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie während des Corona-Lockdowns mittels 'Pillen per Post' in der 32. Schwangerschaftswoche abgetrieben hatte. Legal wäre es bis zur 10. Woche gewesen. In der Frage darüber, ob das Urteil zu streng ausgefallen ist, gehen die Meinungen weit auseinander.

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The Times (GB) /

Unterstützen statt kriminalisieren

Hier wurde ein veraltetes Gesetz mit einem grundsätzlich falschen Ansatz angewendet, kritisiert The Times:

„Diese Frau stellt für die Gesellschaft keine Gefahr dar. Sie hätte keine Freiheitsstrafe erhalten, sondern zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden müssen. Wie bei vielen Frauen im Gefängnis resultierte ihr Versagen aus ihrer psychischen Gesundheit – in ihrem Fall aus der Angst vor einem weiteren Kind und, wie sie im Gerichtssaal zugab, aus einer schwierigen Partnerschaft. ... Was Frauen brauchen, ist ein einfacher Zugang zu medizinischer Versorgung, verbesserte Mutterschaftsbetreuung und psychische Gesundheitsvorsorge, Beratung und Hilfe, und nicht ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert, das sie an den Pranger stellt und sie wegen ihrer Fortpflanzungsorgane wie gefährliche Kriminelle behandelt.“

The Spectator (GB) /

Lockerung der Regeln ist ein Irrweg

Die Aufregung um das Strafmaß kann The Spectator nicht nachvollziehen:

„Dieser traurige Fall zeigt, dass die Lockerung der Regeln [hier der Versand der Abtreibungspille ohne eine Hebammen- oder Arztvisite] während der Corona-Krise – eine Lockerung die seither nicht wieder aufgehoben wurde – genauso unklug ist, wie Pro-Life-Gruppen vorhergesagt hatten. Frauen können so die Schwangerschaftswoche vorsätzlich oder aus Unwissenheit falsch angeben. ... Es mag ein trauriger und tragischer Fall sein. Aber ein Justizirrtum ist er sicherlich nicht. Und diejenigen Feministinnen, die Abtreibungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt erlauben würden, sollten sich fragen: Was unterscheidet eine so späte Abtreibung denn überhaupt von einem Kindsmord?“