Rumänien: Grünes Licht für Reform der Richter-Renten
Nach fünfmaligem Aufschub hat das rumänische Verfassungsgericht vergangene Woche die geplante Reform der Renten von Richtern und Staatsanwälten genehmigt. Derzeit beziehen sie Pensionen von bis zu 5.000 Euro monatlich und können bereits mit 48 Jahren in den Ruhestand gehen. An die Umsetzung der Reform ist die Auszahlung von EU-Geldern gekoppelt.
Wendepunkt hin zu echter Gerechtigkeit
Journalist Emilian Isaila spricht bei Spotmedia von einer zukunftsweisenden Reform:
„Es muss gesagt werden, dass die Richter keine Verantwortung dafür tragen, dass das privilegierte System der Renten geschaffen wurde. Es ist das Ergebnis politischer Entscheidungen von früheren Politikern, die damit gehofft haben, bei Ermittlungen und Verhandlungen von Korruptionsfällen Schutz und Milde zu erfahren. So ist es auch geschehen. … Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes stehen wir aber jetzt vor einem Wendepunkt. Er kann den Beginn einer echten Reform innerhalb des Justizsystems darstellen, so dass das Vertrauen der Steuerzahler in Gerechtigkeit und Demokratie gestärkt wird.“
Das Rad kann auch wieder zurückgedreht werden
Der Rumänische Dienst der Deutschen Welle bleibt skeptisch:
„Die Auswirkungen der Rentenreform werden wir nicht sofort zu spüren bekommen. Es ist eine Übergangszeit von 15 Jahren vorgesehen. In diesem Jahr können Richter, die das 49. Lebensjahr vollendet haben, noch in den Ruhestand gehen. Das Rentenalter wird dann schrittweise bis 2042 jeweils um ein Jahr angehoben. … Allerdings ist in Rumänien nichts unumkehrbar. Die Richter und Staatsanwälte haben schon in der Vergangenheit einige ihrer Privilegien verloren und sie später wieder zurückbekommen – und sogar noch etwas oben drauf. Denn bei uns sind Prinzipien relativ und der einheimischen Politik geht es immer nur darum, eigene Interessen zu bedienen.“