Plädoyer im NSU-Prozess: Lebenslang für Zschäpe

Die Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe. Sie sei für die Morde der rechtsextremen terroristischen Vereinigung an neun Migranten und einer Polizistin sowie zwei Sprengstoffanschläge mitverantwortlich. Deutsche Kommentatoren finden das Plädoyer berechtigt, verweisen aber auch auf Schwachpunkte.

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Deutschlandfunk (DE) /

Kaltblütige Mörderin darf nicht freikommen

Die Anklage hat zu Recht harte Strafen für Beate Zschäpe gefordert, kommentiert der Deutschlandfunk:

„Auch wenn Beate Zschäpe sich selbst als unschuldiges Anhängsel einer Verbrecherbande beschrieben hat - Mitgefühl mit den Hinterbliebenen der Opfer hat sie während des Prozesses nie gezeigt. Auch die Art, wie sie 2011 einen Schlussstrich unter ihr Leben im Untergrund setzte, zeigt, wie kaltblütig Zschäpe vorgehen konnte. Als sie ihr Wohnhaus in die Luft jagte, hatte sie zwar ihre Katzen in Sicherheit gebracht, - dass eine betagte Frau sich noch in einer Wohnung des Hauses aufhielt, war ihr offenbar keinen Gedanken wert. … Daher ist es auch richtig, dass Beate Zschäpe als das Sicherheitsrisiko eingestuft wird, das sie ist. Es kann und darf für sie keinen Weg aus dem Gefängnis geben, nicht solange die heute 42-Jährige tatfähig ist. Und das ist sie wohl noch für Jahrzehnte.“

Süddeutsche Zeitung (DE) /

Kein Wort über Behördenversagen

Die Süddeutsche Zeitung kritisiert blinde Flecken im Plädoyer der Bundesanwaltschaft:

„Die Anklage hat hart hingelangt. Und dennoch hat sie sich ohne Not in eine Ecke gestellt: in die Ecke derer, die den Staat, insbesondere den Verfassungsschutz, möglichst raushalten wollen aus diesem Trauerspiel, in dem die Behörden 13 Jahre lang nicht erkannt haben, dass eine rechtsextreme Mordbande durch Deutschland zog. Dafür sind die Behörden nicht im strafrechtlichen Sinne verantwortlich, aber sie müssen sich Unfähigkeit und Desinteresse bis hin zur Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Die Bundesanwaltschaft hat sich bemüht, den NSU-Komplex in all seinen Facetten zu durchdringen. Dass bei vielen Helfern des NSU die Taten schon verjährt sind, ist nicht ihre Schuld. Ihr Fehler aber ist, kein Wort über die Versäumnisse der Behörden verloren zu haben.“