Migration: Berliner Gericht verbietet Zurückweisungen
Asylsuchende, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet angetroffen werden, dürfen nicht umgehend zurückgewiesen werden. So entschied das Berliner Verwaltungsgericht im Fall von drei Somaliern, die nach Polen ausgewiesen worden waren. Innenminister Alexander Dobrindt hatte im Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet und Zurückweisungen erlaubt. Kommentatoren ziehen unterschiedliche Schlüsse aus dem Gerichtsentscheid.
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