Europarat plant Reform der Menschenrechtskonvention

Bei einem informellen Ministertreffen des Europarats wurden Schritte eingeleitet, die auf eine Veränderung der 1950 verabschiedeten Europäischen Menschenrechtskonvention in Migrationsfragen hinauslaufen könnten. Eine zunächst von Dänemark und Italien angestoßene "Neukalibrierung" soll den Staaten mehr Spielraum bei Grenzkontrollen, Ausweisungen und dem Vorgehen gegen Menschenschmuggel geben.

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The Times (GB) /

An die aktuellen Verhältnisse anpassen

The Times hält eine Reform, die der Stimmung in der Bevölkerung Rechnung trägt, für notwendig:

„In ganz Europa spiegelt der Aufstieg rechtsextremer Parteien unter anderem die wachsende Frustration über unkontrollierte Zuwanderung wider. Das ist eine Warnung, dass diejenigen, die die liberale Nachkriegsordnung schätzen, nicht zulassen dürfen, dass rechtliche Überlegungen vom öffentlichen Konsens abgekoppelt werden. Straßburgs 'lebendiges Instrument' [die Auslegung der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] muss zuhören und sich an neue Herausforderungen anpassen. Wenn es sich nicht anpasst, könnte es zerbrechen.“

The Guardian (GB) /

Nicht verhandelbare Grundrechte

Diese Reform würde eine moralische Talfahrt bedeuten, warnt The Guardian:

„Sie wird als besonnen und verantwortungsbewusst, sogar als fortschrittlich präsentiert. Aber was hier vorschlagen wird, ist kein neuer Mittelweg, sondern ein Rückzug in eine Politik, die manche Leben für weniger wertvoll hält als andere. ... Menschenrechte wurden nie nur für sichere, komfortable Zeiten geschaffen. Sie wurden genau für Momente wie diesen geschrieben: wenn der Druck steigt, wenn es verlockend wird, Sündenböcke zu suchen, wenn Mitgefühl als Schwäche dargestellt wird. Schutzmaßnahmen existieren, um zu verhindern, dass wir die schlimmsten Fehler der Geschichte wiederholen. Der springende Punkt bei Menschenrechten ist, dass sie weder verhandelbar noch temporär sind.“