Abgeordnete in Ungarn: Nicht länger als zwölf Jahre?

Premierminister Péter Magyar hat im Rahmen geplanter Verfassungsänderungen vorgeschlagen, ab der nächsten Wahl 2030 die Amtszeit eines Abgeordneten auf höchstens zwölf Jahre zu begrenzen. Dabei werden auch die bereits im Parlament verbrachten Jahre angerechnet. Ein Großteil der derzeitigen Abgeordneten der Fidesz-Partei von Viktor Orbán könnte dann künftig nicht mehr kandidieren.

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Válasz Online (HU) /

Die Parlamentarier waren nur Parteisoldaten

Für die Änderung gibt es berechtigte Argumente, meint Válasz Online:

„In parlamentarischen Demokratien kann die Regierung jederzeit abgesetzt werden, wenn sie die Unterstützung der Mehrheit verliert. ... Aufgrund der Fraktionsdisziplin und der Kontrolle der Parteispitzen über die Plätze auf den Wahllisten hängt die Wiederwahl eines Abgeordneten mindestens ebenso sehr von der Parteiführung ab wie von den Wählern – nicht die Parteien hatten einen Ministerpräsidenten, sondern umgekehrt; daher ist die Amtszeitbegrenzung gerechtfertigt. Dies könnte ein bedenkenswertes Argument sein, sollte es im künftigen neuen Wahlsystem keine Einzelwahlkreise mehr geben, sondern nur noch Parteilisten.“

Népszava (HU) /

Rechtsstaatliche Grundsätze gelten für alle

Magyar sollte diese Initiative nochmals überdenken, meint Népszava:

„Die Änderung betrifft, wie das ungarische Helsinki-Komitee [eine Menschenrechts-NGO] feststellt, 'ausschließlich die politischen Gegner der derzeitigen Regierungspartei unverhältnismäßig nachteilig, während ihre möglichen Auswirkungen auf Abgeordnete der Regierungspartei wesentlich fernliegender sind', womit sie 'den Verdacht einer ausschließlich politisch motivierten Verfassungsänderung' aufwirft. Die Einhaltung derselben rechtsstaatlichen Grundsätze, die wir von der Fidesz eingefordert haben, muss auch von der Tisza eingefordert werden. Péter Magyar hat schon mehrfach gezeigt, dass er aus seinen Fehlern lernen und im Laufe eines Prozesses etwas ändern kann. Es wäre sinnvoll, dies auch jetzt in Betracht zu ziehen.“

444 (HU) /

Unbegründete Eile

Die NGO Hungarian Civil Liberties Union fordert in 444 eine breitere gesellschaftliche Debatte:

„Die derzeitige Regelung wirft keine Probleme hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit auf: in parlamentarischen Demokratien gilt die unbegrenzte Wiederwählbarkeit von Abgeordneten als übliche Lösung. Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit hängt nicht davon ab, und auch der Zugang zu EU-Mitteln ist nicht an diese Bedingung geknüpft. Es gibt also kein sichtbares Argument, das rechtfertigen würde, über eine so grundlegende Frage in einem derart eiligen Verfahren zu entscheiden und nicht in einem später eingeleiteten, auf einer breiteren gesellschaftlichen Debatte basierenden Verfassungsgebungsprozess.“