Ist CAS-Entscheidung gegen Caster Semenya fair?

Darf eine Sportlerin mit einem von Natur aus stark erhöhten Testosteronlevel gezwungen werden, Medikamente einzunehmen, um diesen zu senken? Der Internationale Sportgerichtshof CAS sagt ja. Er wies eine Klage der intersexuellen südafrikanischen Mittelstreckenläuferin Caster Semenya gegen entsprechende IAAF-Regeln ab. Der Blick in die Presse zeigt die Komplexität des Falles der zweimaligen Olympiasiegerin.

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Neue Zürcher Zeitung (CH) /

Chancengleichheit geht vor

Das Urteil ist im Sinne des Frauensports, erklärt die Neue Zürcher Zeitung:

„Das Sportschiedsgericht hält in seinem Urteil fest, die Hormonregel der IAAF sei diskriminierend. Tatsächlich führt sie dazu, dass einzelne Menschen nicht einfach so Wettkampfsport treiben können, wie sie geboren wurden. Wollen sie unter dem Grenzwert bleiben, müssen sie eine Pille schlucken, von der Experten sagen, sie könne depressiv machen. Doch das TAS hat sich davon überzeugen lassen, dass es im Fall Caster Semenya gegen die IAAF notwendig und angemessen ist, die Interessen der wenigen Betroffenen hinter jene der Allgemeinheit zu stellen. Nur weil es geschlechtergetrennte Wettkämpfe gibt, können Frauen in vielen Sportarten überhaupt Medaillen gewinnen und sich eine Karriere aufbauen. Das TAS-Urteil trägt dazu bei, dass im Frauensport einigermassen Chancengleichheit herrscht.“

El Mundo (ES) /

Frau ist Frau

Wenn die Medizin bewiesen hat, dass Semenya eine Frau ist, sollte sie auch wie ihre Geschlechtsgenossinnen behandelt werden, kritisiert El Mundo:

„Es ist verwerflich, eine Frau aufgrund ihrer genetischen Anlagen zur Medikamenteneinnahme zu zwingen. Bei transsexuellen Sportlerinnen mag eine Testosteron-Grenze Sinn ergeben, aber Semenya hat sich bereits einem Test unterzogen, der beweist, dass sie eine Frau ist. Mit einer juristischen Entscheidung einen wissenschaftlichen Beweis zu übergehen, widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Niemand zweifelt an Semenyas ungewöhnlichen physischen Voraussetzungen, aber diese dürfen sie nicht daran hindern, unter denselben Regeln an Wettkämpfen teilzunehmen wie der Rest der Frauen.“