Estland: Zustimmungsgesetz verabschiedet

Das estnische Parlament hat mit 69 zu 8 Stimmen eine grundlegende Änderung der Betrachtung von Sexualstraftaten im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Grundgedanke des "Ja-Modells" besteht darin, dass sexueller Kontakt ohne die freiwillige Zustimmung der anderen Seite als Vergewaltigung gilt. Damit wird das estnische Recht an die Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen angepasst.

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Delfi (EE) /

Die Opfer müssen sich nicht mehr rechtfertigen

In Delfi freut sich Gewaltpräventionsexpertin Hannaliisa Uusmaa:

„Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung. Die Verantwortung verlagert sich endlich vom Opfer auf den Vergewaltiger. Das heute verabschiedete Gesetz ist eine Wertentscheidung, die dazu beiträgt, Opfer sexueller Gewalt besser zu schützen, und der Gesellschaft eine klare Botschaft sendet: Das Recht jedes Menschen auf seinen Körper, das Gefühl der Sicherheit und die Würde ist unantastbar. Zu viele Menschen mussten nach einer Vergewaltigung erklären, warum sie sich nicht gewehrt haben. Das gegenwärtige System ist seit Jahrzehnten von der Prämisse ausgegangen, dass das Opfer 'Nein' sagen muss. Das Opfer musste begründen können, warum es nicht geschrien, nicht geflohen oder nicht gekämpft hat.“

Õhtuleht (EE) /

Auch scheinbar unstrittige Fragen brauchen Regeln

Õhtuleht erklärt die Notwendigkeit der neuen Vorschrift:

„Wozu haben wir überhaupt Gesetze? Warum muss immer noch festgeschrieben werden, dass man das Eigentum eines anderen Menschen nicht gegen dessen Willen wegnehmen darf? Leider hat die menschliche Natur auch eine Schattenseite. Das Einwilligungsgesetz ist notwendig, damit im persönlichsten aller Bereiche – in Fragen des eigenen Körpers und der sexuellen Selbstbestimmung – die Grenzen unmissverständlich klar sind. Das Gesetz betont einen einfachen Grundsatz: Sexueller Kontakt muss auf freiwilliger und eindeutig geäußerter Zustimmung beruhen. Zudem bedeutet eine einmal erteilte Einwilligung nicht automatisch die Zustimmung zu allem Nachfolgenden.“