Gemeinsames Europäisches Asylsystem tritt in Kraft

Zehn Jahre dauerten die Verhandlungen und Vorbereitungen, nun ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem am heutigen Freitag in Kraft getreten. Es soll Daten zentral erfassen, die Lasten zwischen den EU-Staaten besser verteilen und auch eine Begrenzung der Zuwanderung insgesamt erzielen – etwa durch die Einrichtung von Zentren für Asyl-Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen. In den Medien überwiegt Skepsis.

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Frankfurter Allgemeine Zeitung (DE) /

Abschreckung als größte Wirkung

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentiert:

„Zu einem völligen Stopp der Einwanderung über das Asylrecht, wie sich das radikale Kräfte in Europa vorstellen, wird diese Reform ... nicht führen; so etwas wäre in der heutigen EU auch nur schwer möglich. Das neue System ist restriktiver als früher, aber es war ein politischer Kompromiss. Seine größte Wirkung könnte sein, dass es abschreckend wirkt. Wenn die Wahrscheinlichkeit sinkt, in Europa überhaupt ins gewünschte Zielland zu kommen, und die Aussicht auf eine Abschiebung steigt, dann werden sich viele vielleicht gar nicht erst auf die gefährliche und teure Reise machen.“

NRC (NL) /

Menschenrechte immer weniger relevant

NRC fürchtet, dass der Pakt zur weiteren Aushöhlung der Grundrechte von Migranten führt:

„Die EU-Staaten wollen Vereinbarungen mit Ländern treffen, die in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie schlecht abschneiden. ... Die von europäischen Entscheidungsträgern so stark gepriesene 'Aufnahme in der Herkunftsregion' erweist sich in der Praxis oft als Auftakt zu Menschenrechtsverletzungen. Wer die europäische Migrationsdebatte über viele Jahre hinweg betrachtet, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die universellen Menschenrechte – das Fundament der EU – immer häufiger dem politischen Wunsch weichen, Entschlossenheit zu demonstrieren.“

Mandiner (HU) /

Zu viel Entscheidungsgewalt in Brüssel

Die Fidesz-nahe Zeitung Mandiner fürchtet um die Souveränität Ungarns:

„Der EU-Kommission verleiht der Pakt enorme Macht. ... Sie kann die Zahl der unter den Mitgliedstaaten umzusiedelnden Migranten festlegen und wenn sie es für richtig hält, kann sie diese auch erhöhen. Die Kommission kann entscheiden, ob ein Mitgliedstaat unter Migrationsdruck steht und somit berechtigt ist, von der Umsiedlungsquote befreit zu werden. Zentral wird auch entschieden, welche Länder als sichere Drittstaaten gelten. ... Die Entscheidung über diese drei Schlüsselfragen fällt außerhalb Ungarns und in die Hände von Akteuren, die gegenüber Ungarn nachweislich nicht immer wohlwollend handeln.“