Lux Leaks: Ist Whistleblowing ein Verbrechen?

In Luxemburg stehen die Lux-Leaks-Whistleblower vor Gericht. Ihnen werden Diebstahl, Verstoß gegen die Schweigepflicht und Veröffentlichung von Geheimunterlagen zur Last gelegt. Für die Presse sitzen die Falschen auf der Anklagebank.

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Libération (FR) /

Der Schuldige sitzt nicht auf der Anklagebank

Die Tageszeitung Libération möchte den Richtern vor der Eröffnung der Lux-Leaks-Anklage etwas mit auf den Weg geben:

„[Whistleblower] sind nicht unbedingt das Gewissen der Welt, aber sie helfen dabei, dass uns die Probleme des neuen Jahrhunderts bewusst werden: Extreme Überwachung, die Pharmariesen und ihre Maximalprofite, der Finanzkapitalismus, der so mächtig ist, dass er jeder Regulierung entkommt. … Whistleblower sind Sand im Getriebe dieser Maschinerien, die alles tun werden, um sie zu zermahlen. Diese Wachposten eines sich immer weiter verringernden demokratischen Raums sollten von Betrügern und Denunzianten unterschieden werden und den nötigen Schutz erhalten. Dies beginnt damit, die Richter daran zu erinnern, dass der wahre Schuldige nicht auf der Anklagebank sitzt.“

Mediapart (FR) /

Whistleblower nicht nur loben sondern schützen!

Der in Luxemburg angeklagte Whistleblower Antoine Deltour hat ein Unterstützungskomitee, das sich im Gästeblog von Mediapart über den Prozess empört:

„Das ist der Gipfel! Er soll der Kriminelle sein, obwohl er von allen Seiten für sein Handeln beglückwünscht und sein Mut gewürdigt wird - insbesondere durch den Europäischen Bürgerpreis, den ihm das Europaparlament 2015 verliehen hat. Ganz gleich, wie der Prozess ausgeht, das, was Antoine durchlebt, wirft die Frage nach dem Schicksal von Whistleblowern auf. Ihr Vorgehen bringt geheim gehaltene oder zu lange vernachlässigte Angelegenheiten voran. Das Gesetz bietet ihnen jedoch keinen ausreichenden Schutz. Noch schlimmer ist es, dass die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die das Europaparlament am 14. April verabschiedet hat, hinsichtlich der Verfolgbarkeit von Whistleblowern derart mehrdeutig ist, dass diese mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen.“