Finnland: Umstrittenes Gesetz zum Grenzschutz

Finnland will mit einem Sondergesetz Flüchtlinge schon an der Grenze abweisen können. Die rechtskonservative Regierung hat ihre Pläne dafür am Dienstag vorgestellt. Schon zuvor hatte sie den Großteil der Grenzübergänge geschlossen, nachdem Russland mehrere hundert Migranten aus dem Nahen Osten und Afrika ohne Erlaubnis nach Finnland durchgelassen hatte. Die Landespresse sieht einen Konflikt zwischen Rechtsstaat und Sicherheitsinteressen.

Alle Zitate öffnen/schließen
Helsingin Sanomat (FI) /

Rechtsstaat ist Verlierer

Der Gesetzesentwurf verstößt gegen internationale Konventionen, kritisiert Helsingin Sanomat:

„Die Regierung versucht, den offensichtlichen Widerspruch zu entschärfen, indem das Sondergesetz für ein Jahr und mögliche Maßnahmen jeweils für einen Monat gelten sollen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. … Die Sorge der Regierung ist verständlich, denn der Druck, den Russland an der Ostgrenze Finnlands mit Hilfe von Immigranten erzeugt, könnte sich nachteilig auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung des Landes auswirken. … Es besteht ein offener Konflikt zwischen nationaler Sicherheit und Rechtsstaat. Die Regierung hat sich für den Rechtsstaat als Verlierer entschieden.“

Iltalehti (FI) /

Es geht um die nationale Sicherheit

Iltalehti hofft, dass sich die nötige Mehrheit für das Sondergesetz findet:

„Der Entwurf ist nicht unproblematisch, wie dies auch bei früheren Beschlüssen, die Ostgrenze für Asylbewerber zu schließen, der Fall gewesen ist. Man darf jedoch nicht vergessen, warum ein solches Pushback-Gesetz verabschiedet werden soll. ... Das Gesetz würde nur dann umgesetzt werden, wenn die organisierte Einwanderung eskaliert. Es handelt sich nicht um einen Gesetzentwurf, der die finnische Asylpolitik insgesamt regeln soll, sondern es geht um Finnlands nationale Sicherheit. Es wäre daher wünschenswert, dass der Gesetzentwurf eine ausreichende Mehrheit im Parlament findet. Eine Ablehnung würde ein falsches Signal an Russland senden.“