Tod bei Polizeieinsatz: Gingen die Beamten zu weit?
Ein Mann ist am Sonntag bei einem Polizeieinsatz in Bologna gestorben. Videos zeigen, wie Beamte den 42-Jährigen minutenlang in Bauchlage auf dem Boden fixieren, während er nach Hilfe ruft. Tausende Menschen versammelten sich am Montag in Bologna zu Protesten. Und auch in den Kommentarspalten gibt es viel Skepsis gegenüber dem Vorgehen der Polizisten.
Gefährliche Fixierungsmaßnahme
Corriere della Sera fragt, ob sich die Polizisten korrekt verhalten haben:
„Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung im Fall von Abderrahim Fakir, der am Sonntag starb, nachdem zwei Beamte ihn zu Boden gedrückt hatten, während ein weiterer Bürger seine Beine festhielt. ... Eine Fixierungsmaßnahme, die aufgrund des Zustands äußerster Erregung notwendig geworden war, der möglicherweise auf den Missbrauch von Drogen zurückzuführen war. … Doch ein Rundschreiben des Innenministeriums vom Mai 2026 empfiehlt, dass 'die Fixierung unverzüglich gelockert werden muss, sobald die betroffene Person Anzeichen von Unwohlsein zeigt; sie ist in die Seitenlage zu bringen und es ist zu überprüfen, ob sie frei atmen kann'. Wurden diese Empfehlungen eingehalten?“
Unerklärliches Vorgehen
La Stampa verlangt Aufklärung des Falls:
„Die Härte, mit der die Polizisten gegen den Nicht-EU-Bürger vorgingen, bleibt unerklärlich. Denn er war unbewaffnet und hatte keine schweren Straftaten begangen – abgesehen von einer Störung der öffentlichen Ordnung, offenbar in einem Zustand psychischer Erregung. … Die Bodycam-Aufnahmen der Polizeibeamten müssen ausgewertet werden und man muss versuchen zu verstehen, warum sie trotz des offensichtlichen Erregungszustands von Fakir auf ihrem Vorgehen beharrten. Und vor allem, warum sie trotz seiner wiederholten Hilferufe nicht inne hielten und seine durch einen Asthmaanfall verursachten Atembeschwerden nicht erkannten.“
Der Staat hat bereits verloren
Avvenire beschreibt ein Dilemma:
„In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Die äußerst seltenen Ausnahmen (wie etwa Notwehr) müssen gesetzlich strikt geregelt sein. Und auch dieses Gewaltmonopol darf vom Staat, also von seinen Vertretern, nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens ausgeübt werden. ... Deshalb hat der Staat bereits verloren, wenn ein Mensch in seinem Gewahrsam stirbt – unabhängig von einer möglichen Verantwortung, die auch im Interesse der beteiligten Beamten sorgfältig aufgeklärt werden muss. … Andererseits ist es weder seriös noch verantwortungsvoll zu leugnen oder so zu tun, als sehe man nicht, dass die öffentliche Sicherheit zu den Problemen dieses Landes gehört, insbesondere in den Großstädten.“