Syrien: Folgenloses Todesurteil gegen Assad?

Ein Gericht in Damaskus hat Syriens ehemaligen Präsidenten Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ihm wurden vorsätzlicher Mord an mehreren Menschen, Folter, willkürliche Inhaftierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Assad und sein ebenfalls zum Tode verurteilter Bruder Mahir waren im Dezember 2024 nach Russland geflohen. Mit ihrer Auslieferung ist gegenwärtig nicht zu rechnen.

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Corriere della Sera (IT) /

Luxusleben im Moskauer Exil

Assad dürfte sich wenig Sorgen machen, wirft Corriere della Sera ein:

„ In 13 Jahren der Unterdrückung des Aufstands gegen ihn – der zu einem Bürgerkrieg geworden war – haben die Schergen in seinem Dienst viel Blut vergossen. ... Der Diktator verbringt sein Exil im Luxus Moskaus und unter dem Schutz des Kremls, zwischen dem prunkvollen Penthouse im Zentrum der Hauptstadt und einer Villa in den noblen Vororten. Während Geheimdienste und Armee die aufständischen Städte und Dörfer aushungerten, kaufte seine Frau Asma weiterhin Designermöbel im Internet: Die Familie konnte sie zwar nicht mitnehmen, doch auf russischen Bankkonten warteten Milliarden, die während der Herrschaft angehäuft worden waren.“

The Daily Telegraph (GB) /

Oft genug holt die Geschichte Täter noch ein

Assads Schicksal sollte auch seinem Schutzherrn Putin eine Warnung sein, so The Daily Telegraph:

„Die Syrer ertrugen jahrzehntelange Unterdrückung, bevor sie sich schließlich gegen Assad wandten. Auch die Russen könnten irgendwann zu dem Schluss kommen, dass sie genug von Putin haben. Diktatoren glauben oft, dass die Angst ewig anhalten wird. ... Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verschwinden nicht einfach, nur weil der Täter über eine Armee, einen Palast oder einen mächtigen Freund verfügt. ... Assad mag sich heute in Moskau verstecken, aber die Geschichte hat ein sehr langes Gedächtnis. Assads Beschützer Wladimir Putin täte gut daran, das nicht zu vergessen.“

Frankfurter Allgemeine Zeitung (DE) /

Vertane Chance zur Aufarbeitung

Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bietet der Urteilsspruch Anlass zur Skepsis:

„Er ist vor allem Ergebnis von Symbolpolitik. Die neue Führung unter Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa hat auf diese Weise Tatkraft in einem emotional aufgeladenen Thema demonstriert. Sie hat auch ein Zeichen der Abschreckung gegen jene gesetzt, die noch immer von einer Wiederauferstehung des alten Regimes träumen – auch wenn die neue syrische Justiz grundsätzlich von Todesurteilen oder gar deren Vollstreckung absehen sollte. Im besten Fall haben die neuen Machthaber in Damaskus Zeit gewonnen, um eine Übergangsjustiz zu etablieren, die Verbrechen des Assad-Regimes sorgfältig und transparent aufarbeitet. Das binnen Monaten gefällte Urteil ist in dieser Hinsicht eine vertane Gelegenheit.“