Neue Regeln für Drohneneinsätze?

Der Unterausschuss für Menschenrechte im britischen Parlament hat am Dienstag eine klare gesetzliche Regelung für Drohnenangriffe gefordert. Die ist auch dringend nötig, meinen einige Kommentatoren. Andere betonen, dass Drohneneinsätze angesichts der Terrorbedrohung unumgänglich sind.

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The Guardian (GB) /

Nur klare Regeln schützen vor Klagen

Ein internationaler rechtlicher Rahmen, der den Einsatz von Drohnen regelt, ist vor allem auch im Interesse derjenigen, die die tödlichen Angriffe auf menschliche Ziele steuern, meint The Guardian:

„Als Drohnen aufkamen war es vielleicht noch möglich zu sagen, dass Großbritannien - wie die USA - Drohnen gegen Terroristen einsetzt, weil es dazu schlichtweg in der Lage ist. Doch die Zeiten haben sich geändert. ... Nun besteht die Gefahr, dass Angehörige der Luftwaffe auf einer Basis in Großbritannien wegen Mordes angeklagt werden, weil ein klarer rechtlicher Rahmen fehlt. Dies könnte verhindert werden, wenn man sich auf einen internationalen rechtlichen Kodex einigt, wie es ihn auch für den Einsatz anderer tödlicher Waffen gibt. Das wäre weit besser, als so lange nicht zu handeln, bis es zu spät ist.“

The Daily Telegraph (GB) /

Ohne Bodentruppen sind Drohnen alternativlos

Die britische Regierung hat derzeit keine andere Wahl, als mit Drohnenangriffen Terroristen auszuschalten, verteidigt The Daily Telegraph die Einsätze:

„Weil die britische Regierung nicht bereit ist, Bodentruppen gegen die IS-Milizen einzusetzen, bleibt ihr gar nichts Anderes übrig als Drohnen einzusetzen, wenn britische Geheimdienstmitarbeiter Terrorzellen identifizieren, die Angriffe auf das britische Festland planen. Einige mögen das als eine Form moralischer Feigheit sehen. Sicher wäre es besser, SAS-Eliteeinheiten loszuschicken, um diese Terroristen festzunehmen, nach Großbritannien zu bringen und dort vor Gericht zu stellen. Doch in einem Gebiet, das von IS-Fanatikern kontrolliert wird und in dem jedem, der als Feind des selbst ernannten Kalifats angesehen wird, eine Hinrichtung im Schnellverfahren droht, ist das schlicht nicht machbar.“