Deutschland passt Gesetz an Corona an: Gut gemacht?

Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Ein neuer Paragraf listet konkrete Schutzmaßnahmen wie Veranstaltungsverbote, Reise- und Kontaktbeschränkungen auf. Bezüglich möglicher weiterer Regeln ist er offen formuliert. Die Änderung soll es auch Gerichten erleichtern, über die Rechtmäßigkeit von Corona-Regeln zu urteilen.

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Frankfurter Rundschau (DE) /

Elemente einer autoritären Demokratie

Der deutsche Parlamentarismus hat sich selbst gefährlich geschwächt, kritisiert die Frankfurter Rundschau:

„Corona-Verordnungen der Regierung unterliegen zwar jetzt strengeren Vorgaben. Aber eine echte Parlamentsbeteiligung wird es nicht geben. Wenn der Bundestag die Regierung ausbremsen wollte, müsste er im Zweifel die Feststellung der epidemischen Notlage ganz zurücknehmen, auch wenn das nicht angemessen wäre. Schon in normalen Zeiten nickt das Parlament zu oft vorgefertigte Beschlüsse ab. Unter dem Druck der Krise verschärft sich diese Tendenz. Sie führt nicht geradewegs in die 'Diktatur', von der die Rechten fantasieren. Aber es zeigen sich Elemente von etwas, das – nur scheinbar widersprüchlich – 'autoritäre Demokratie' genannt werden kann. Das sollte ein Parlament nicht unterstützen.“

wPolityce.pl (PL) /

Beispiellose Eingriffe in das Leben

Auch wPolityce.pl kritisiert das neue Gesetz scharf:

„Mit dem Gesetz hat sich die Regierung unter dem Vorwand der Bekämpfung der Epidemie das Recht verliehen, grundlegende bürgerliche Freiheiten einzuschränken. ... Kanzlerin Merkel kann den Deutschen fortan an verbieten, sich zu treffen, sich von einem Ort an den anderen zu begeben, oder zu demonstrieren. Und das Schlimmste ist, dass das Parlament der Regierung die Befugnis gab, das Land durch Verordnungen zu regieren. Das bedeutet, dass die Aufteilung der Gesetzgebungs- und Exekutivbefugnisse in Deutschland derzeit nicht besteht oder zumindest stark eingeschränkt wurde.“

Lidové noviny (CZ) /

Berlin festigt den Rechtsstaat

Lidové noviny vergleicht die Befugnisse der Politik bei der Bekämpfung von Corona und kommt zu einem anderen Schluss:

„Deutschland zeigt, dass es bei einer Pandemie nicht nur den Weg der Verhängung des Ausnahmezustands gibt, wie er in Tschechien, Frankreich oder anderswo gegangen wird. ... Deutschland ist eines der wenigen Länder, wo im Kampf gegen Corona auch die Gerichte ein wichtiges Wort haben. Und wo Freiheiten in der Verfassung verankert sind. Jetzt hat das Land sein Grundgesetz gestärkt. Nach der Gesetzesänderung kann der Notstand nicht mehr so einfach so ausgerufen werden. ... Was ist für die Gesellschaft besser? So eine feste Verfassung zu haben oder einen Zustand, in dem die Regierung den Notstand nach ihren Bedürfnissen ausnutzt?“