Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Die Sperre für öffentliche Ämter wurde verkürzt, sodass sie an der Präsidentschaftswahl 2027 teilnehmen kann. Von der dreijährigen Haftstrafe werden zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Im verbleibenden Jahr müsste sie eine Fußfessel tragen. Le Pen will in Berufung gehen und kündigte an, "ohne Fußfessel" kandidieren zu wollen.
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