Hilft die EU-Klage gegen verschmutzte Luft?

Die EU hat Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Ungarn und Rumänien wegen der Überschreitung von EU-Grenzwerten für Stickoxide und Feinstaub verklagt. Einige Kommentatoren finden es gut, dass die EU die sechs Staaten mit juristischen Mitteln dazu drängt, die Luftqualität zu verbessern. Andere sind der Ansicht, dass das der falsche Ansatz ist.

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Frankfurter Rundschau (DE) /

Deutsche Regierung endlich unter Druck

Endlich wird die Bundesregierung unter Zugzwang gesetzt, freut sich die Frankfurter Rundschau:

„Bisher waren allen Kanzlern und Verkehrsministern die Interessen der Autobranche wichtiger als die Gesundheit jener Menschen, die den Dreck jeden Tag einatmen müssen. So gesehen ist es gut, dass es einen Vorgang in dieser Causa gibt, der der Kontrolle der Bundesregierung entzogen ist. ... Es gibt keinen Grund mehr für die Bundesregierung, in Sachen Luftqualität auf Zeit zu spielen. Die Regierung sollte ihren Widerstand gegen technische Nachrüstungen für Diesel-Stinker aufgeben. Das wäre der erste Schritt. Der zweite wäre die Einführung einer Blauen Plakette für Autos, die den Abgasnormen tatsächlich entsprechen. Der dritte wäre eine überzeugende Strategie zur Förderung der Elektromobilität. Für Deutschland und ganz Europa.“

Le Parisien (FR) /

Über Erfolgsprojekte reden statt bestrafen

Sanktionen sind nie eine Lösung, moniert Le Parisien:

„Warum können wir, wenn es um Umweltschutz geht, nicht von Erfolgsprojekten sprechen und darüber, was bereits erreicht wurde und was sich in den vergangenen Jahren verändert hat? Umweltschonende Alltagstipps sind in weite Kreise der Bevölkerung vorgedrungen und großartige Projekte wurden erfolgreich abgeschlossen. ... Ohne die Unterstützung für diejenigen, die guten Willens und bereit sind, sich weiterzuentwickeln, wird dies aber nicht klappen. Denjenigen, die ihr Auto gern gegen ein saubereres Fahrzeug eintauschen würden, dazu aber nicht immer die Mittel haben, muss man unter die Arme greifen. Umweltschutz kann Begeisterung auslösen. Er aber darf nie moralisierend oder bestrafend daherkommen.“