Was gegen AirBnB getan werden muss

In vielen Städten Europas klagen Mieter über steigende Preise und fehlenden Wohnraum - die Kehrseite günstiger Ferienimmobilien und der Subventionierung der eigenen Wohnung durch Untervermietung über AirBnB. Das einstige Start-up hat sich längst zu einem milliardenschweren Tourismuskonzern gemausert. Welche Grenzen müssen der Vermittlungsplattform gesetzt werden?

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The Irish Times (IE) /

Limit für Kurzzeit-Vermietungen durchsetzen

Weil in Dublin so viele Immobilien über AirBnB vermietet werden, fehlt es an Wohnraum für Ortsansässige, klagt The Irish Times und fordert Konsequenzen:

„In Dublin werden geschätzte 4.600 Wohnobjekte vollständig für jeweils kurze Phasen über AirBnB an Touristen vermietet. Nehmen wir an, alle Kurzzeit-Vermieter müssten sich bei den lokalen Behörden registrieren und es würde eine Beschränkung eingeführt werden, dass jede Immobilie maximal 30 Tage im Jahr an Urlauber vermietet werden darf. So könnten mit Sicherheit einige tausend Wohnungen und Häuser für Langzeit-Mieter zurückgewonnen werden. Das wäre im Sinne der Ortsansässigen und angesiedelten Auswanderer. Außerdem würde es dazu beitragen, die ungeheuer hohen Mietpreise in Dublin zu senken.“

taz, die tageszeitung (DE) /

Notfalls komplettes Verbot

Eine eigentlich gute Idee wurde inzwischen weltweit pervertiert, beklagt die taz:

„Das Problem versteckt sich bereits in der Gründungslegende. Die Airbnb-Urväter vermieteten ihre Luftmatratze nicht just for fun, sondern um die zu teure Miete ihrer WG in San Francisco zu finanzieren. Individuell ist das ökonomisch richtig, gesamtgesellschaftlich aber fatal – weil es den Wohnraum weiter verknappt und so die Preise unweigerlich in die Höhe schraubt. … [A]ngesichts des fatalen Marktversagens [wären] harte staatliche Eingriffe überfällig. Wer attraktive Städte vor der endgültigen Ballermannisierung retten will, kommt an strengster­ Regulierung samt unbedingter Kontrolle der Zimmervermietung nicht mehr vorbei. Und wenn das schon aus Personalmangel nicht realisiert werden kann, dann geht nur noch eins: ein komplettes Verbot.“