Terrorismus: Schweiz verschärft Strafrecht

Der Schweizer Nationalrat berät über ein verschärftes Strafrecht zur Terrorismusbekämpfung. Das neue Gesetz stellt das Anwerben, die Ausbildung und Reisen in Hinblick auf mögliche Terrorakte unter Strafe. Mit Ausreisesperren und Hausarrest soll die Polizei härter gegen Extremisten durchgreifen können. Kritiker bemängeln, dass unklar bleibt, wer als Extremist eingestuft werden kann.

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Le Courrier (CH) /

Kriegsrhetorik eines Präventionsstaats

Das Gesetz beunruhigt die Kriminologen Manon Jendly und Ahmed Ajil, wie sie in Le Courrier schreiben:

„Auf der alleinigen Grundlage einer 'Bedrohung', die sich eventuell in der Zukunft konkretisieren könnte, werden nicht nur Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus beschlossen, sondern auch drastische Einschränkungen der Bewegungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Rechte auf Privat- und Familienleben. Ein Staat, der sich als 'Rechtsstaat' bezeichnet, stellt hier ganz schön viele Vermutungen an. Das Vorhaben stellt ein krasses Beispiel für einen Präventionsstaat dar, der sich auf Kriegsrhetorik und Angstsemantik gegenüber einem sehr bequemen Feind stützt, den es nunmehr unter Missachtung sämtlicher grundlegender Garantien zu neutralisieren gilt.“

St. Galler Tagblatt (CH) /

Sogar Hausarrest wäre verfassungskonform

Für einschneidende Maßnahmen plädiert die Christdemokratin Ida Glanzmann in einem Gastkommentar für das St. Galler Tagblatt:

„Was tun mit verurteilten Terrorunterstützern, die auch nach Verbüssung ihrer Strafe noch radikalisiert sind und eine terroristische Gefahr darstellen? ... In solchen Fällen ... soll die Polizei ... eine Meldepflicht, ein Kontakt-, Rayon-, oder Ausreiseverbot anordnen können. ... Als schärfste Massnahme schlägt der Bundesrat den Hausarrest vor. Er kommt nur als letztes Mittel zum Zug. Ein Zwangsmassnahmengericht muss den Hausarrest genehmigen. Natürlich greifen diese Massnahmen in Grundrechte ein. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber konform mit unserer Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der UN-Kinderrechtskonvention.“