Estland ignoriert Richtlinie zu Lohntransparenz

Die estnische Regierung hat beschlossen, die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz nicht umzusetzen, und dies mit Bürokratievermeidung begründet. Die 2023 beschlossene Richtlinie soll das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen verringern – bis Juni haben die Mitgliedsstaaten noch Zeit für die Umsetzung. So müssen Unternehmen zu Lohntransparenz und Maßnahmen gegen den Gender Pay Gap verpflichtet werden.

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Eesti Rahvusringhääling (ERR Online) (EE) /

Zynischer Standpunkt

Der estnische Gleichstellungsbeauftragte Christian Veske zeigt sich auf ERR Online schwer enttäuscht:

„Estland hat den höchsten Gender Pay Gap der EU, und die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie bedeutet deshalb vor allem, dass wir diese Ungleichheit akzeptieren. Darüber hinaus ist aus der Regierung der Gedanke zu vernehmen, dass Estland im Falle des Falles lieber Bußgelder zahlen würde, als den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu erhöhen. Ein außerordentlich zynischer Standpunkt, der bedeutet, dass der Staat bereit ist, das Geld seiner Steuerzahler dafür auszugeben, keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen würden, die Grundrechte der Arbeitnehmer (Steuerzahler) zu schützen.“

Õhtuleht (EE) /

Eindeutige Mehrheitsmeinung wird ignoriert

Kadi Viik, Mitbegründerin der feministischen NGO Feministeerium, kritisiert in Õhtuleht scharf:

„Das Problem liegt nicht so sehr darin, dass sich die Regierung gezielt als Freund der Unternehmer positionieren will. Was jedoch zweifellos ein Problem ist, sind Unehrlichkeit, die Rechtfertigung politischer Entscheidungen mit Fantasien sowie mangelnde Verlässlichkeit. ... Ganze 92 Prozent der estnischen Bevölkerung sind der Meinung, dass Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angegeben werden sollten. Gibt es überhaupt noch etwas, das sich die Menschen so eindeutig wünschen und bei dem es keinerlei Anzeichen von 'Ideologie' oder Polarisierung gibt?“

Verslo žinios (LT) /

Neben Strafen droht auch Imageschaden

Verslo žinios erklärt die Wirkungsweise der EU-Regelung:

„Natürlich kann es keine vollständige Gleichstellung geben - sie ist auch nicht das ausdrückliche Ziel der Richtlinie. Arbeitgeber müssen jedoch Lohnunterschiede objektiv und nachvollziehbar begründen. Denn es geht nicht nur um mögliche Geldstrafen oder hohe Entschädigungszahlungen, die Arbeitnehmer wegen erlittener Ungerechtigkeit fordern können. Die Arbeitgeber tragen auch das Risiko des Reputationsverlusts. Wird eine derartige Ungerechtigkeit bekannt, schadet das dem Image.“