Ben and Jerry's boykottiert israelische Siedlungen

Der US-amerikanische Eishersteller Ben and Jerry's will ab 2022 in israelischen Siedlungen im Westjordanland und Ostjerusalem nicht mehr vertreten sein. Es sei nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar, "wenn Ben and Jerry's Eiscreme in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT) verkauft wird", schreibt dieses auf seiner Webseite. Letztlich geht es ums Marketing, meinen Kommentatoren.

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NRC (NL) /

Auch Unternehmen dürfen politisch sein

Bisher hat der britisch-niederländische Mutterkonzern Unilever von Ben and Jerrys' Aktivismus profitiert, stellt NRC Handelsblad fest:

„Die große Frage, die sich Unilever jetzt stellt, ist, ob es weiterhin hinter dem Eishersteller steht. Das wird, wie zynisch das auch sein mag, eine betriebswirtschaftliche Abwägung sein. Wiegt das Risiko, Umsatzeinbußen zu erleiden, schwerer als die Vorteile durch die erzeugte Aufmerksamkeit? Abgesehen davon ist es gut, dass sich auch Unternehmen zunehmend in gesellschaftliche Fragen einmischen. Ob das nun das Klima ist, Rassismus oder Menschenrechtsverletzungen. Ein Bewusstsein für internationales Recht sollte dabei ein selbstverständliches Mindestmaß sein.“

Le Point (FR) /

Scheinheiliges Moraltheater

Der US-amerikanische Eishersteller hat sich seit dem Tod von George Floyd auf die Fahnen geschrieben, die Vorherrschaft der Weißen zu beenden. Dass er nun Israel per Boykott bekriegt, missfällt Le Point:

„Der Einsatz solch einer Waffe bestreitet letztlich die Legitimität eines demokratischen Staates und steht für das Messen mit zweierlei Maß. Warum setzt Ben and Jerry's beispielsweise weiter seine Produkte in China ab, wo der Umgang mit der uigurischen und tibetanischen Minderheit und die Repression der Demokratiebewegung in Hongkong nicht weniger verwerflich sind? ... Praktisch gesehen fällt es einem schwer zu verstehen, inwiefern das Schicksal der Palästinenser verbessert wird, wenn man die israelischen Siedler um Süßes bringt. Der Marke geht es vor allem darum, ihre moralische Überlegenheit geltend zu machen.“