EuGH: Rüffel für Orbáns LGBTQ-Gesetz
Seit 2021 gilt in Ungarn ein für die Ära Orbán typisches Gesetz, wonach Kinder keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsumwandlungen erhalten sollen. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Das Gesetz ist diskriminierend und verstößt damit nicht nur gegen europäische Grundrechte. Es widerspreche auch den Grundwerten der EU.
Besserer Schutz gegen Diskriminierung
Das Urteil ist für Sydsvenskan wegweisend, weil zum ersten Mal ein Land allein wegen eines Verstoßes gegen Grundwerte verurteilt worden ist:
„Was nun aus Luxemburg über die Sonderstellung von Artikel 2 zu hören ist, stellt somit einen Wandel dar – von einer Union, in der die Bürger in erster Linie klare wirtschaftliche Rechte haben, hin zu einer Union, in der die Mitgliedstaaten auch die wertbezogenen Rechte der Bürger gewährleisten müssen. Ein verfassungsrechtlicher Rahmen, der ein mächtiges Instrument und einen völlig neuen Schutz für schutzbedürftige Gruppen und Minderheiten in ganz Europa darstellt. ... Der Weg zur Wiedergutmachung für diskriminierte Bürger ist plötzlich kürzer geworden.“
Grundsatzfrage mit monetärem Aspekt
Nimmt Ungarn das Gesetz zurück, könnten von Brüssel blockierte EU-Fördermittel freigegeben werden, betont hvg:
„Von besonderer Bedeutung ist, dass der Gerichtshof gesondert auch einen Verstoß gegen Artikel 2 der EU-Gründungsverträge festgestellt hat. In diesem Artikel werden die Grundwerte der EU festgelegt, wie Menschenwürde, Gleichheit und Achtung der Menschenrechte. ... Der Fall ist auch in anderer Hinsicht von Bedeutung: etwa 700 bis 800 Millionen Euro der gesperrten EU-Mittel für Ungarn [in Höhe von ca. 19 Milliarden Euro] sind aufgrund dieser Rechtsvorschrift nicht zugänglich. Wenn das Parlament die strittigen Gesetzesänderungen rückgängig macht, werden diese Mittel freigegeben.“