Asyl: EuGH-Entscheid über sichere Herkunftsländer

Der Europäische Gerichtshof hat die Anforderungen an die Behörden bei beschleunigten Asylverfahren erhöht. Die Regierungen von EU-Staaten müssen in Zukunft die Quellen offenlegen, auf denen ihre Einstufung eines Landes als "sicheres Herkunftsland" beruht. Auch bestimmte der EuGH, dass in einem solchen Land die gesamte Bevölkerung, also auch bestimmte Personengruppen wie Homosexuelle, ungefährdet sein muss.

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Frankfurter Rundschau (DE) /

Eine Mahnung an Berlin

Nun sollte auch die Bundesregierung ihren harten Kurs mildern, findet die Frankfurter Rundschau:

„Auch die deutsche Liste angeblich 'sicherer' Staaten enthält zweifelhafte Kandidaten, etwa Georgien und Republik Moldau. Sie zu streichen, ist überfällig, neben Menschenrechtsorganisationen haben das zuletzt auch deutsche Gerichte nahegelegt. Georgiens Regierung geht äußerst repressiv gegen NGOs, die LGBTQ+-Szene und gegen Massenproteste vor. Die Zentralregierung in Moldau hat keine Kontrolle über die Region Transnistrien, wo pro-russische Separatisten ein hartes Regime führen. Beides widerspricht dem, was der EuGH jetzt unter Berufung auf aktuelles EU-Recht unterstreicht: Staaten, in denen bestimmte Gruppen nicht sicher sind, dürfen nicht als 'sicher' eingestuft werden.“

Die Welt (DE) /

Richter blind für die Realitäten

Aus der Sicht der Welt hat sich die europäische Rechtsprechung verrannt:

„[I]mmer öfter schränken Gerichte den Handlungsspielraum der Politik in einer Weise ein, die letztlich sogar verhindert, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien durchgesetzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Begrenzung der illegalen Masseneinwanderung. ... Unter maximaler Ausnutzung des juristischen Spielraums werden die Rechte sämtlicher Nicht-EU-Bürger verteidigt ... – wohingegen das Recht der EU-Bürger auf Sicherheit, einen funktionierenden Sozialstaat, ein intaktes Bildungssystem und eine Zukunftsperspektive für die eigenen Kinder nicht ins Kalkül der Richter einfließt. ... [S]ie [die Richter] sind offenbar blind für die Realitäten jenes Kontinents, dessen Rechtswirklichkeit sie prägen.“