Polen: Streit um Verfassungsgericht eskaliert
Der seit Jahren andauernde Machtkampf um Polens Verfassungsgericht ist am Wochenende eskaliert. Eine der Tusk-Regierung nahestehende Verfassungsrichterin erklärte den bisherigen PiS-nahen Vorsitzenden des Verfassungsgerichts und dessen Vertreter für suspendiert und erteilte ihnen ein Hausverbot. Vor dem Verfassungsgericht in Warschau demonstrierten daraufhin PiS-Anhänger, im Gebäude kam es zu Tumulten. Beide Seiten werfen einander Verfassungsbruch vor.
Kein Grund für Beunruhigung im Tusk-Lager
Diena meint:
„Vereinfacht gesagt, liegt der Hauptstreitpunkt derzeit in der Frage der Amtseinführung der neuen Richter des Verfassungsgerichts. ... Diese Richter werden zwar vom Parlament gewählt, müssen aber laut Gesetz im Beisein des Präsidenten vereidigt werden. Nawrocki weigert sich jedoch seit Monaten, den Eid dieser Richter abzunehmen. ... Für beide Lager ist ein ihnen wohlgesonnenes Verfassungsgericht von größter Bedeutung. Die Möglichkeit, dass das Verfassungsgericht handlungsunfähig ist und keine Entscheidungen treffen kann, ist jedoch insbesondere für Tusk und das liberale Lager nicht die schlimmste. Ein Land ohne funktionierendes Verfassungsgericht macht zwar keinen guten Eindruck, aber im Eifer des politischen Gefechts dürfte dies die Beteiligten kaum beunruhigen.“
Gräben werden immer tiefer
Der Streit um das Verfassungsgericht ist nicht nur für Polen besorgniserregend, findet The Irish Times:
„Selbst Kritiker, die eine Reform der staatlichen Institutionen grundsätzlich befürworten, warnen davor, dass Tusks aus ihrer Sicht allzu hartes Vorgehen künftige Regierungen nur dazu ermutigen könnte, sich in gleicher Weise zu rächen. Nawrocki wiederum zeigt keinerlei Kompromissbereitschaft und scheint weiterhin entschlossen, seine begrenzten Befugnisse als Präsident zu nutzen, um Tusks Reformen zu behindern und zu blockieren. Angesichts der Parlamentswahlen im kommenden Jahr dürfte Tusk kaum eine andere Möglichkeit sehen, als seinen Kurs fortzusetzen. Die Wahl wird eine von mehreren polarisierenden Abstimmungen sein, die die Politik der EU auf Jahre prägen werden.“
Unversöhnliche politische Lager
TVNet ordnet den Streit um das Verfassungsgericht in einen größeren politischen Zusammenhang ein:
„Die Europäische Kommission hat Polen dringend aufgefordert, einen Ausweg aus der gegenwärtigen Sackgasse zu finden. ... Jeglicher Fortschritt wird jedoch durch die starke politische Polarisierung behindert. Die polnische Politik wird von zwei rivalisierenden Lagern dominiert. ... Die politischen Meinungsverschiedenheiten betreffen auch Themen wie Abtreibung, die Beziehungen zur Europäischen Union, die Unterstützung der Ukraine, die Beziehungen zu Deutschland und die Rolle der katholischen Kirche im öffentlichen Leben. Der Streit um das Verfassungsgericht fällt in eine Zeit, in der die politischen Kräfte bereits mit den Vorbereitungen für die für 2027 angesetzten Parlamentswahlen begonnen haben.“
Eine Warnung an Frankreich
Das Beispiel Polens zeigt, wie schnell eine Demokratie zerstört werden kann und wie schwierig ihre Wiederherstellung ist, mahnt Kolumnist Pierre Haski in France Inter:
„Ob in Ungarn unter Orbán, in Polen unter der PiS-Partei oder in Israel unter Netanjahu – alle illiberalen Regierungen haben die Justiz angegriffen. Wie lässt sich dieser Prozess im Falle eines demokratischen Machtwechsels, wie in Ungarn, oder im Falle einer Kohabitation, wie in Polen, rückgängig machen? Es reicht nicht aus, die Populisten an den Wahlurnen zu besiegen – die angerichteten Schäden können tiefgreifend sein. ... Genau das sieht man aktuell in Polen, ein Jahr vor den Parlamentswahlen. Es überrascht nicht, dass Frankreich im Wahlkampf darin einen Vorgeschmack auf mögliche künftige Auseinandersetzungen zwischen Marine Le Pen und dem Verfassungsrat sieht.“
Gewalt statt Recht
Polityka kritisiert das Staatsoberhaupt:
„Präsident Nawrocki hat offenbar beschlossen, den Konflikt zu eskalieren. Zu welchem Zweck? Nachdem er in das Verfassungsgericht eingedrungen ist, scheint es, als gehe es ihm einfach darum, seinen Willen durchzusetzen: Ich habe beschlossen, fünf von diesem Sejm gewählten Richtern die Ausübung ihres Amtes zu verwehren, und ich werde dafür sorgen, dass dies auch geschieht. Das ist kein Recht, das ist Gewalt. Man könnte argumentieren, dass Richterin Korwin-Piotrowska die Rechtsvorschrift, die es erlaubt, einen anderen Richter, dessen Handlungen der Justiz schaden könnten, von der Rechtsprechung auszuschließen, falsch ausgelegt und angewendet hat. Es gibt einige rechtliche Zweifel. Aber es handelt sich dabei um eine rechtliche Maßnahme und nicht um Gewalt.“
Regierung verrät ihre Ideale
Rzeczpospolita-Chefredakteur Paweł Kapusta macht seiner Enttäuschung über Tusks Regierung Luft:
„Donald Tusk trat mit der gesamten Koalition unter dem Motto der Schadensbehebung, der Rechtsstaatlichkeit und unantastbarer Grundsätze zur Wahl an. ... Sie waren davon überzeugt, dass die Wiederherstellung schnell und auf würdige Weise erfolgen würde. ... Heute hören wir von den Regierenden jedoch, dass es 'keinen anderen Weg' gebe – eine banale Formulierung, die jegliches Handeln rechtfertigt. Schlagstöcke, Polizeiketten vor dem Verfassungsgericht, das Betreten des Gebäudes quasi im Schutze der Nacht, das Ausnutzen von Gesetzeslücken und der Tatsache, dass sich der Präsident im Ausland aufhält – all das ist kein Beweis für Tatkraft und Stärke, sondern ein Ausdruck von Hilflosigkeit.“
Angst vor Immunitätsverlust
Der Konflikt schwelt seit Jahren, erklärt La Repubblica:
„Als Donald Tusk 2023 die Wahlen gewann, versprach er die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz und der demokratischen Gewaltenteilung, musste sich jedoch mit zwei Präsidenten der Republik aus den Reihen der PiS auseinandersetzen, Andrzej Duda und Karol Nawrocki, die über enorme Vetorechte verfügen und versuchten, seine Pläne auf jede erdenkliche Weise zu vereiteln. Der Verlust der Mehrheit im Verfassungsgericht und im Obersten Gerichtshof würde für viele Vertreter der PiS den Verlust ihrer Immunität bedeuten. Das gilt vor allem für den Präsidenten des Verfassungsgerichts selbst, Bogdan Święczkowski, gegen den vier Strafverfahren anhängig sind.“
Tusk geht es nicht um juristische Eigenständigkeit
Ministerpräsident Tusk geht es nicht um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts, meint Interia:
„In seiner Ansprache sprach sich Tusk gegen einen verfassungsrechtlichen Neustart aus. Seiner Meinung nach hat die PiS das Verfassungsgericht 'gestohlen', daher werde er nun nicht das Gestohlene mit ihr teilen. Er will es in seiner Gesamtheit zurückgewinnen. Bedeutet das in der Praxis, dass acht Richter (von den erforderlichen fünfzehn) ein 'erneuertes' Verfassungsgericht bilden werden? Diese Menschen, die als unabhängig dargestellt werden, verhalten sich wie die Strafkompanie einer Armee, die Regierungsanweisungen ausführt. ... Tusk zieht es vor, das Bestehende zu übernehmen und für seine eigenen Zwecke zu nutzen.“
Kein Sieg für den Rechtsstaat
Dem Rechtsstaat dient das Ganze auf jeden Fall nicht, findet Gazeta Wyborcza:
„Sie fragen sich vielleicht: Aber was sonst hätte man tun sollen? Darauf lässt sich mit einer Gegenfrage antworten: Was wurde dadurch eigentlich gewonnen? Ein neues, geschwächtes Verfassungsgericht wird, falls es bestehen bleibt, keine Autorität haben – so wie es sie bisher auch nicht hatte. Seine Urteile wird nur die Regierung von Tusk anerkennen. ... Wir werden also, genau wie unter der PiS, ein Verfassungsgericht haben, das Anträge einer einzigen Partei prüft – und zwar derjenigen, die gerade regiert. Dabei ist das Verfassungsgericht ein Instrument der Opposition, die die von der Mehrheit verabschiedeten Gesetze in Frage stellt.“
Regeln müssen unabhängig von Machtwechsel gelten
Der Politikanalyst Alexandru Grumaz schreibt bei Adevărul:
„Um aus der Pattsituation herauszukommen, ist mehr nötig, als nur den Posten des Gerichtspräsidenten zu besetzen. Es sollte alles separat geklärt werden: der Status der gewählten Richter, ein gültiges Vereidigungsverfahren, die Gründe für die Suspendierungen und wer eventuell hier individuell Verantwortung trägt. … Ein Verfassungsgericht verliert seine Bedeutung, wenn jede Partei es nur an den Tagen anerkennt, an denen es ihr Recht gibt. Und die Wiederherstellung seiner Autorität misst sich nicht an der Zufriedenheit einer Mehrheit, sondern daran, dass die Regeln ihre Gültigkeit auch nach einem politischen Machtwechsel behalten.“